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Keine Rechtsberatung.
Der Betreiber eines öffentlichen Schwimmbades muss die Badegäste nicht vor Gefahren warnen, die sich beim Schwimmen oder Tauchen ohne ausreichende Sicht ergeben können. Mehr lesen
Wer ein Geburtstagsgeschenk bekommt, muss grundsätzlich nicht von einem Gefahrenpotenzial des Geschenks ausgehen. Ohne entsprechende Warnung haftet der Beschenkte nicht für Verletzungen, die durch das Öffnen des Geschenks entstehen. Mehr lesen
Verbraucher dürfen den Online-Kauf einer Matratze widerrufen, selbst wenn sie zu Prüfzwecken die Schutzfolie entfernt haben. Hygienegründe schließen das Widerrufsrecht nicht aus, denn die Matratze kann gereinigt und weiterverkauft werden. Mehr lesen
Wird ein Flug annulliert, gibt es eine Ausgleichsleistung. Die Fluggesellschaft muss grundsätzlich auch Provisionen erstatten, die Vermittlungsunternehmen beim Kauf der Flugtickets erhalten haben. Ausnahme: Sie hatte davon keine Kenntnis. Mehr lesen
Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht grundsätzlich auch für den Zeitraum der Elternzeit. Er kann jedoch vom Arbeitgeber zulässigerweise gekürzt werden – unter Umständen bis auf null, wenn er das dem Beschäftigten zuvor mitteilt. Mehr lesen
Ein eigenhändiges Testament zu schreiben kann sehr aufwendig sein. Deshalb nehmen Erblasser zur Erläuterung ihres letzten Willens schon mal Bezug auf andere unwirksam verfasste letztwillige Verfügungen. Das ist grundsätzlich unschädlich. Mehr lesen
Vertreibt ein Händler Waren und Dienstleistungen über das Internet und verwendet er dabei die gesetzlich angebotene Muster-Widerrufsbelehrung, hat er in dieser Belehrung eine bereits vorhandene Service-Telefonnummer anzugeben. Mehr lesen
Wer am Check-In-Schalter zu lange warten muss und deshalb seinen Flug verpasst, hat einen Anspruch auf Entschädigung. Wer allerdings nur brav hinten ansteht, bekommt wegen fehlender Eigeninitiative den Anspruch gekürzt. Mehr lesen
Die Entscheidung, das Examen insgesamt für »nicht bestanden« zu erklären, wenn der Kandidat sich nach einer Pause um fünf Minuten verspätet und ihm deswegen die Fortsetzung der Prüfung insgesamt zu verweigern, ist unverhältnismäßig. Mehr lesen
Der Pay-TV-Sender Sky Deutschland darf sich in seinen AGB nicht das Recht vorbehalten, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken, sofern der »Gesamtcharakter« erhalten bleibt. Eine solche Klausel ist unwirksam. Mehr lesen