Testament: Bezeichnung der Erben als „Abkömmlinge“ meint auch Enkel
Wer als Erblasser nicht nur seine Kinder, sondern auch deren Kinder bedenken möchte, verwendet beim Abfassen seines Letzten Willens den Begriff „Abkömmlinge“. Sollen nur die eigenen Kinder bedacht werden, ist die Rede von „unseren Kindern“.
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