Kein Schadensersatz für »Katzen-Sitterin« wegen Flohbefalls
Wer im Freundeskreis gefälligkeitshalber kurzzeitig eine Tierbetreuung übernimmt, dem steht kein Schadensersatz zu, wenn das Tier einen Schaden durch Flohbefall verursacht. Hier verwirklicht sich vielmehr das allgemeine Lebensrisiko.
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