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Wann ist man zu bekifft zum Fahren?

Auto & Verkehr 6. März 2020
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Wann ist man zu bekifft zum Fahren?

© janifest / fotolia.com

Nach dem BGH beeinträchtigt eine Konzentration von mehr als 1,0 ng/ml THC im Blut in der Regel die Fahrtüchtigkeit. Wer diesen Grenzwert überschreitet und trotzdem ins Auto steigt, handelt ordnungswidrig.

Ein Mann, dessen Blutwerte bei einer Verkehrskontrolle mit 1,5 ng/ml THC darüberlagen, wurde zu einer Geldbuße von € 500.-  und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Mann wehrte sich dagegen mit dem Argument, dass das Gericht nicht ausreichend begründet habe, dass er zumindest fahrlässig gehandelt habe.

Nach dem Bundesgerichtshof genügt es für die Feststellung der Fahrlässigkeit, wenn die Blutwerte den Grenzwert überschreiten. Hat ein Autofahrer Cannabis konsumiert, so muss er durch eine „gehörige Selbstprüfung“ sowie gegebenenfalls das „Einholen fachkundigen Rats“ sicherstellen, dass er den Grenzwert nicht überschreitet, bevor er in ein Auto steigt. Andernfalls darf er nicht Auto fahren. Denn führt er unter der Wirkung von berauschenden Mitteln ein Fahrzeug, handelt er nach § 24 a Abs. 2 und 3 StVG ordnungswidrig.

Der Cannabis-Konsument kann den Rückschluss aus der THC-Konzentration allerdings im Einzelfall entkräften – beispielsweise, wenn er das Cannabis unbewusst konsumiert hat oder der Konsum schon sehr lange zurücklag (BGH, Beschluss vom 14.2.2017, Az. 4 StR 422/15).

Allerdings sind die Gerichte hier eher zurückhaltend. So wird in aller Regel nur eine Zeitspanne von mehr als 24 Stunden zwischen Konsum und Fahrtantritt überhaupt Berücksichtigung finden.

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