Schwere See auf einer Kreuzfahrt: Wer haftet für Sturzfolgen?
Wer bei schwerem Seegang das Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs nutzt, sollte besonders vorsichtig sein: Es gibt für die Folgen eines Sturzes weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld. Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr. Mehr lesen