Umzug hilft nicht bei fehlender Einsicht: Tierhaltungsverbot hat Bestand
Eine Tierhalterin war wiederholt wegen erheblicher Mängel bei der Haustierhaltung aufgefallen. Als Folge der Missstände wurde ein behördliches Tierhaltungs- und Betreuungsverbot verhängt. Das Verbot hat auch nach einem Umzug Bestand.
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