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Schmerzensgeld für Fehler in Hüftprothesen

Arzt, Patient & Behinderung 28. August 2019
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denissimonov / stock.adobe.com

Der Hersteller von Hüftprothesen, die im Laufe der Zeit zu Metallabrieb führen können, muss Betroffenen Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen.

Den Patientinnen wurden in den Jahren 2005 und 2006 Hüftprothesen implantiert, die einen Konstruktionsfehler aufwiesen: Die Prothesen führten zu Metallabrieb, was bei einigen Prothesenträgern zu gesundheitlichen Problemen führte. Daher verlangen die Patientinnen Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Das Landgericht Freiburg sprach den Patientinnen Schmerzensgeld von jeweils € 17.500,- bis € 25.000,- sowie Schadensersatz zu. Die Hüftprothesen weisen einen Produktfehler auf, für den der Hersteller haften muss. Der Metallabrieb führt zu Entzündungen und Knochenverlust.

Selbst wenn die Betroffenen (noch) nicht unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Metall im Körper leiden, steht Ihnen jedenfalls Schmerzensgeld zu. Da dieser Prothesentyp ein enorm großes Versagensrisiko durch den Metallabrieb aufweist, ist es den Betroffenen nicht zuzumuten, die Prothese länger in ihrem Körper zu tragen. Es ist nachvollziehbar, dass sie sich aus Angst vor der Fehlerhaftigkeit der Prothese sowie daraus folgenden Problemen zu einer erneuten Operation entschließen, um die fehlerhafte Prothese auszutauschen.

LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 2.8. 2019, 1 O 460/11; 1 O 223/12; 1 O 266/12