Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für Zeiten unbezahlten Sonderurlaubs
Das Bundesarbeitsgereicht änderte seine Rechtsprechung. Nun gilt: Nimmt ein Arbeitnehmer für Monate oder Jahre unbezahlten Sonderurlaub, entsteht für diese Zeiten kein gesetzlicher Urlaubsanspruch.
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