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Notrufsystem »eCall« für Neuwagen Pflicht

Auto & Verkehr 13. Mai 2018
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Notrufsystem »eCall« für Neuwagen Pflicht

© Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com

Seit dem 31.3.2018 müssen EU-weit alle Neufahrzeuge mit dem eCall-System ausgestattet sein.

Das eCall-System ist ein europaweit einheitliches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Bei einem schweren Unfall, bei dem zum Beispiel die Airbags auslösen, wählt eCall (kurz für »emergency call«), automatisch die einheitliche Notrufnummer 112 und teilt den Rettungskräften per GPS den Standort des Fahrzeugs mit. So können Rettungsdienste künftig deutlich schneller vor Ort sein, was europaweit viele Menschenleben retten kann.

Außer dem Standort werden nur relevante Informationen wie beispielsweise der Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrzeugidentifizierungsnummer, Antriebsart, Fahrzeugposition und die Anzahl der Insassen (sofern diese angeschnallt waren) übermittelt. Parallel zur Datenübermittlung baut sich eine Sprachverbindung zwischen Fahrzeug und der Rettungsleitstelle auf. So können die Insassen direkt weitere Unfalldetails durchgeben, sofern möglich. Dabei werden Daten weder aufgezeichnet noch gespeichert. Bei dringenden medizinischen Problemen kann das eCall-System auch manuell per Knopfdruck ausgelöst werden.

Es ist nicht vorgesehen, das System zu deaktivieren. Sollte eCall trotzdem entfernt werden, verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis und bei einem Unfall riskiert man seinen Versicherungsschutz.

Eine Nachrüstung des eCall-Systems mit allen seinen Funktionen ist bisher nicht möglich. Einige deutsche Versicherer bieten ersatzweise den Unfallmeldedienst (UMD) an, der nach einem Unfall per Bluetooth über Ihr Mobiltelefon einen automatischen Notruf zur Telefonzentrale des Versicherers absetzt. Dafür benötigen Sie nur einen sogenannten »Unfallmeldestecker«, den Sie in den Zigarettenanzünder stecken, sowie die entsprechende App auf Ihrem Smartphone. Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung oder im Internet unter www.unfallmeldedienst.de.

Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp: Verkehrsunfall – Sofortmaßnahmen vor Ort und unmittelbar danach