Härtere Strafen für Verkehrssünder
Seit dem 19.10.2017 gelten neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Deutlich tiefer in die Tasche greifen muss künftig, wer keine Rettungsgasse bildet, Einsatzfahrzeuge behindert oder am Steuer zum Handy greift.
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