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Härtere Strafen für Verkehrssünder

Auto & Verkehr 22. Oktober 2017
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Härtere Strafen für Verkehrssünder

© twinsterphoto / adobe.stock.com

Seit dem 19.10.2017 gelten neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Deutlich tiefer in die Tasche greifen muss künftig, wer keine Rettungsgasse bildet, Einsatzfahrzeuge behindert oder am Steuer zum Handy greift.

Für Smartphone- und Tablet-Nutzung beim Autofahren werden statt € 60.- nun regelmäßig € 100.- sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Gefährden Sie mit dem Aufnehmen des Handys, Tablets oder E-Book-Readers jemanden, erhöht sich die Geldbuße auf € 150.-, erfolgt eine Sachbeschädigung, sogar auf € 200.-. In beiden Fällen kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister und zwei Monate Fahrverbot hinzu. Auch für Radfahrer wird es teurer. Sie zahlen fürs Telefonieren beim Radeln künftig € 55.-.

Gewähren Sie Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht/Martinshorn keinen Platz oder blockieren Sie eine Rettungsgasse werden in Zukunft statt bisher € 20.- mindestens € 200.- fällig. Zusätzlich drohen zwei Monate Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister. Kommen noch Behinderung (z. B. eines Rettungsfahrzeugs), Gefährdung (z. B. eines Verletzten oder eines Sanitäters) oder Sachbeschädigung hinzu, erhöhen sich die Geldbußen noch einmal auf bis zu € 320.- (Pressemitteilung der BReg. vom 19.10.2017).

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