Vorsorgevollmacht
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie handlungsfähig bleibt, wenn Ihnen etwas passiert: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, dass eine von Ihnen benannte Person Ihre Angelegenheiten regeln kann, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage sind.
So funktioniert die Dokumenterstellung
Erstellt in Zusammenarbeit mit:
Daniela Wolf
Rechtsanwältin und Notarin,
Fachanwältin für Familienrecht
Vertragsversion 27.06
Zuletzt aktualisiert am 14.08.2017
Was regelt diese Vorsorgevollmacht?
- Benennen Sie bis zu 3 Bevollmächtigte
- Entscheiden Sie selbst: Sie können Handlungsbereiche von der Vollmacht ausschließen und eigene Bereiche hinzufügen
- Handlungsbereiche: Vermögensgegenstände, Zahlungen & Bankgeschäfte, Vereinbarungen zu Mietverträgen & Heimverträgen, Behördengänge, Geschäftliche Handlungen, Grundstücksgeschäfte
- Regeln Sie auf Wunsch mit der Vollmacht auch persönliche Angelegenheiten: z.B. Gesundheitsfürsorge & ärztliche Maßnahmen
- Optional: Sichern Sie mit der integrierten Patientenverfügung Ihre Rechte als Patient
- Optional: Sichern Sie Ihre Interessen mit der integrierten Betreuungsverfügung ab
- Auf Wunsch können Sie aufnehmen, dass Ihre Identität & Geschäftsfähigkeit bestätigt wird
- Ihre Angaben werden vertraulich behandelt, das Dokument und Ihre Daten sind nur Ihnen zugänglich
- Weitere ausführliche Informationen zu diesem Dokument
Angaben, die Sie zur Erstellung benötigen
- Daten zum Vollmachtgeber (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Daten zu den Bevollmächtigten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
Sie haben noch nicht alle Informationen zur Hand? Dann können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Vorsorgevollmacht bis zur nächsten Bearbeitung speichern.
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Weitere Informationen zu dieser Vorsorgevollmacht
Dieses Dokument zur Vorsorgevollmacht besteht aus drei Teilen: Einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie dafür sorgen, dass eine von Ihnen benannte Person Ihre Angelegenheiten regeln kann, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage sind. Die von Ihnen bevollmächtigte Person kann dann für Sie beispielsweise Rechnungen bezahlen oder sonstige finanzielle Angelegenheiten regeln. Außerdem kann sie nach Ihren Wünschen Erklärungen gegenüber Ärzten, wie zum Beispiel Einwilligungen in Untersuchungen, abgeben.
Mit der Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche als Patient äußern und Entscheidungen über Behandlungs- und Wiederbelebungsmaßnahmen treffen.
Durch die Betreuungsverfügung teilen Sie dem Gericht mit, wen Sie sich als Betreuer wünschen und wie Sie betreut werden möchten.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Ohne Vorsorgevollmacht wird in der Regel vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden. Ist auch keine Betreuungsverfügung vorhanden, dann entscheidet das Gericht über den Betreuer.
Kommen aus Sicht des Betreuungsgerichts mehrere nahe Angehörige als Betreuer in Betracht, kann dies zu großen Unsicherheiten und Belastungen für die Angehörigen führen. Hinzu kommen zusätzliche Pflichten des Betreuers, wie zum Beispiel die Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses. Durch eine gut formulierte Vorsorgevollmacht können Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden und eine oder mehrere Personen auswählen, die für Ihre persönlichen und finanziellen Bedürfnisse sorgen sollen.
Wo wird die Vorsorgevollmacht hinterlegt?
Durch die Vorsorgevollmacht soll die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht verhindert werden. Dazu kann die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de) registriert werden. Dort fragen Amtsgerichte vor der Anordnung einer Betreuung an, ob eine Vorsorgevollmacht existiert.
Bei der Registrierung der Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister wird allerdings nicht das Dokument hinterlegt, sondern nur die wesentlichen Daten wie Ihr Name und Ihre Anschrift sowie ganz allgemein der Umfang der Vollmacht und die Daten der von Ihnen benannten Bevollmächtigten. Weiterhin können Sie auf eine bestehende Patientenverfügung hinweisen.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Ernstfall vorgelegt werden können. Informieren Sie beispielsweise Ihre Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen oder führen Sie eine Kopie in Ihrem Portemonnaie bei sich. Auch können Sie die Vorsorgevollmacht bei einem Notar hinterlegen.
Da medizinische Entscheidungen oft unverzüglich getroffen werden müssen, beispielsweise eine Wiederbelebung, sollten Sie die Patientenverfügung bei sich tragen (z. B. eine Kopie in der Brieftasche), damit Sie auch möglichst bei Eilentscheidungen beachtet werden kann.
Die Betreuungsverfügung kann ebenfalls beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.
Muss ich mit der Vorsorgevollmacht zum Notar?
Eine notarielle Beurkundung ist empfehlenswert und für einige Regelungen zwingend notwendig. Sie ermöglicht die Abwicklung von Immobiliengeschäften oder die Aufnahme von Verbraucherdarlehen für den Vollmachtgeber durch den Bevollmächtigten. Außerdem prüft und bestätigt der Notar bei einer Beurkundung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers, so dass wenig Spielraum besteht, die Vollmachtserteilung wegen fehlender Geschäftsfähigkeit anzuzweifeln. Schließlich verbleibt das Original einer beurkundeten Vorsorgevollmacht beim Notar, so dass dieser auch weitere Ausfertigungen im Falle des Verlustes erteilen kann.
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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Unser Tipp: Verbinden Sie diese Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung. Dadurch geben Sie Ärzten und Ihren Angehörigen Anweisungen, wie Sie in von Ihnen bestimmten Situationen behandelt werden möchten und welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungen Sie ablehnen. Schwerwiegende Entscheidungen, wie zum Beispiel die Durchführung einer künstlichen Ernährung oder das Beenden lebenserhaltender Maßnahmen, kann ein Angehöriger nur dann für Sie treffen, wenn Sie Ihren Wunsch oder Ihre Ablehnung vorher durch die Patientenverfügung mitgeteilt haben. Wir empfehlen Ihnen außerdem, gleichzeitig mit dieser Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung abzuschließen. Sie trifft vergleichbare Regelungen für den Fall, dass ein Betreuer für Sie bestellt werden muss.
Was Sie beachten sollten
Wählen Sie Ihre Vertrauenspersonen sorgfältig!
Sie sollten in der Vorsorgevollmacht nur Personen benennen, denen Sie uneingeschränkt und absolut vertrauen. Diese Personen können weitreichend für Sie handeln und unterliegen keiner Kontrolle.
Jedoch unterliegt ein Bevollmächtigter bei Ausübung der Vollmacht auch rechtlichen Verpflichtungen. Es liegt ein Auftrag zugrunde. Der Bevollmächtigte haftet Ihnen (oder Ihren Erben) bei schuldhafter Schlechterfüllung dieses Auftrags. Außerdem unterliegt er insbesondere Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabeverpflichtungen.
Bevollmächtigung von Ehepartnern
Entgegen der oft verbreiteten Meinung haben Ehepartner grundsätzlich keine besonderen Vertretungs- oder sonstigen Rechte. Deshalb ist ein typischer Anwendungsfall für eine Vorsorgevollmacht, dem Ehegatten genau für diesen Fall entsprechende Befugnisse einzuräumen.
Verwendung der Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften
In der Bankenpraxis ist festzustellen, dass individuelle privatschriftliche Vorsorgevollmachten u. U. zurückgewiesen werden, ohne dass dies aus rechtlichen Gründen gerechtfertigt ist. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Bank abzustimmen, ob diese Vorsorgevollmacht der Bank genügt, oder ob diese auf eine notariell beurkundete Vollmacht oder gar ein eigenes Formular besteht. Falls ja, muss sichergestellt werden, dass dort keine zu dieser Vorsorgevollmacht widersprüchlichen Regelungen getroffen werden.
Lassen Sie sich im Zweifel beraten!
In einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung übertragen Sie sehr weitreichende Befugnisse auf den Bevollmächtigten. Wenn Sie diesbezüglich unsicher sind oder sich hinsichtlich der medizinischen Möglichkeiten und Auswirkungen bei lebenserhaltenden Maßnahmen oder Schmerztherapien unsicher fühlen, sollten Sie zusätzlichen ärztlichen Rat einholen.
Gültigkeit und Widerruf der Vollmacht
Gültigkeit der Vorsorgevollmacht
Die Vollmacht muss unbedingt mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden.
Die Vollmacht ist gültig, bis sie von Ihnen oder Ihren Erben widerrufen wird. Sie gilt über Ihren Tod hinaus. Wenn Ihre Erben hier nicht auch bevollmächtigt werden, müssen Sie dafür sorgen, dass die Erben von der Vollmacht rechtzeitig erfahren.
Sie sollten in regelmäßigen Abständen den Inhalt der Vorsorgevollmacht bestätigen, indem Sie unter Nennung von Ort und Datum das Dokument erneut unterzeichnen.
Geschäftsfähigkeit kann auch durch einen Arzt bestätigt werden
Ihre Geschäftsfähigkeit und Identität können Sie durch Ihren Hausarzt bestätigen lassen, wenn Sie die Vorsorgevollmacht nicht notariell bestätigen lassen möchten. Somit vermeiden Sie Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht. Die Bestätigung ergänzt der Arzt unter Ihrer Unterschrift. Er muss ebenfalls handschriftlich unterschreiben.
Änderungen und Widerruf der Vorsorgevollmacht
Wenn Sie nach Erstellung der Vollmacht zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Willen ändern und insbesondere einen anderen Bevollmächtigten benennen wollen, müssen Sie unbedingt dafür sorgen, dass Sie sämtliche früheren Vollmachten wieder zurückerhalten. Außerdem müssen Sie gegebenenfalls Dritten, gegenüber denen die Vorsorgevollmacht bereits eingesetzt wurde, den Widerruf mitteilen. Derjenige, dem eine solche Vollmacht vorgelegt wird, darf darauf vertrauen, selbst wenn Sie diese schon widerrufen haben.
Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt haben, müssen Sie auch daran denken, den Widerruf oder Änderungen an der Vorsorgevollmacht dort ergänzen zu lassen.