Checkliste zur Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Am 1. Oktober 2017 ist es soweit: Die Ehe wird auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet. Damit wird die eingetragene Lebenspartnerschaft zum Auslaufmodell. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften werden aber nicht automatisch in Ehen umgewandelt - dafür müssen Sie selbst aktiv werden.

Das bietet Ihnen diese Checkliste:

  • Ausführliche, auf Sie individuell abgestimmte Informationen über die vor dem Standesamt vorzulegenden Dokumente und die Voraussetzungen einer Umwandlung
  • Ausführliche Informationen über die Rechtsfolgen einer Umwandlung für Ihre Partnerschaft
  • Hinweise auf weitere notwendige Schritte bezüglich Familienzuschlag, Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer

Was muss bei der Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe beachtet werden?

Eine bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln

Mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts und dessen Inkrafttreten am 1. Oktober 2017 ist es soweit: Neu können gleichgeschlechtliche Paare eine vollwertige Ehe schließen, mit allen Rechten und Pflichten wie verschiedengeschlechtliche Paare. Die eingetragene Lebenspartnerschaft brachte bisher zwar die gleichen Pflichten wie eine Ehe, nicht jedoch die gleichen Rechte. Die bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften werden aber nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Die eingetragenen Lebenspartner müssen selbst aktiv werden und eine Umwandlung ihrer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine vollwertige Ehe beantragen.

Ist die Umwandlung einer bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe zu empfehlen?

Die Umwandlung einer bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist auf jeden Fall zu empfehlen. Zum einen sind mit der Umwandlung keine Nachteile verbunden - die Pflichten der eingetragenen Lebenspartner und neu Ehegatten bleiben somit gleich. Zum anderen werden durch die Rückbeziehung des Tags der Eheschließung auf den Tag der Verpartnerung zudem auch rückwirkend Nachteile beseitigt. Dazu kommt, dass mit der Umwandlung die Rechte der eingetragenen Lebenspartner und neuen Ehegatten gestärkt werden und sie den verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren gleichgestellt werden - etwa betreffend Adoption.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist darüber hinaus ein Auslaufmodell. Neue Eintragungen sind nicht mehr möglich - es gibt also keine “Ehe light” oder ähnliches. Das bedeutet auch, dass die Regelungen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft vermutlich nicht weiter modernisiert und neuen Gegebenheiten angepasst werden. Smartlaw bietet Ihnen einen aktualisierten Ehevertrag für gleichgeschlechtliche Partner.

Wie wird die Umwandlung in der Praxis durchgeführt werden?

Dieser Aspekt ist noch unklar. Klar ist, dass die Umwandlung vor einem Standesbeamten erfolgen wird. Ob dies sehr förmlich oder eher als feierliche Zeremonie ausgestaltet wird, ist noch nicht geklärt.

Welche Rechtsfolgen hat die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe?

Mit der Umwandlung wird die neue Ehe zwischen den gleichgeschlechtlichen Partnern rückwirkend so gestellt, als wäre sie bereits am Tag der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschlossen worden. Damit entfallen auch rückwirkend Nachteile. Dies kann Auswirkungen haben auf den Familienzuschlag für Beamte, Richter und Soldaten, die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung, die gemeinsame Veranlagung im Einkommensteuerrecht oder die Bezahlung von Grunderwerbsteuern.

Informieren Sie sich in unserer Checkliste über die Folgen einer Umwandlung für Ihre individuelle Situation!

Informieren Sie sich jetzt zum Thema “Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe”

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