Betreuungsanregung
Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, Geschäfte des alltäglichen Lebens für sich vorzunehmen, kann es erforderlich sein, einen gerichtlich bestellten Betreuer zur Unterstützung hinzuzuziehen. Als Angehöriger, Vertrauensperson oder Nachbar haben Sie mit dem vorliegenden Dokument die Möglichkeit, beim Betreuungsgericht die Bestellung eines Betreuers anzuregen.
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