Betreuer muss Bestattungskosten nach freiwilliger Kostenübernahmeerklärung zahlen
Wer als Verwandter und rechtlicher Betreuer die Bestattungskosten für die betreute Person übernimmt, handelt nicht mehr als Vertreter, sondern im eigenen Namen. Er muss zahlen, auch wenn er keine Totenfürsorgepflicht hat. Mehr lesen