„Kauf bricht nicht Miete“: Grundsatz nicht auf andere Übertragungsarten anwendbar
Mieter sollen keinen Nachteil dadurch erleiden, dass der Eigentümer die Immobilie verkauft und ein neuer Vermieter Vertragspartner wird. So will es das Gesetz. Diese Regelung gilt aber nicht für andere Übertragungsarten. So will es der BGH. Mehr lesen