Fristlose Kündigung bei Loyalitätsvorwürfen
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Fristlose Kündigung wegen angeblichem Loyalitätsverstoß
Eine fristlose Kündigung ist für Arbeitnehmer besonders einschneidend. Anders als bei einer ordentlichen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Deshalb sind die rechtlichen Anforderungen an eine solche Maßnahme sehr hoch.
Mit dieser Frage musste sich auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf beschäftigen. Im Mittelpunkt stand eine Führungskraft eines Chemie- und Pharmakonzerns. Der Manager hatte Mitte Februar 2024 erfahren, dass seine Abteilung zum 31. Mai 2024 geschlossen werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Beschäftigten noch nicht offiziell informiert, allerdings kursierten bereits Gerüchte innerhalb der Belegschaft.
Kurz darauf genehmigte der Vorgesetzte mehrere Anträge seiner neun Teammitglieder. Dazu gehörten Elternteilzeit über längere Zeiträume, die vorzeitige Rückkehr aus der Elternzeit in Vollzeit sowie die Rücknahme zuvor vereinbarter Teilzeitregelungen. Nach Ansicht des Arbeitgebers verschafften diese Entscheidungen den Mitarbeitern zusätzliche Schutzrechte und verursachten finanzielle Belastungen für das Unternehmen.
Darüber hinaus wurde dem Manager vorgeworfen, Hinweise zu möglichen Anträgen gegeben, interne Informationen weitergeleitet und sogar Stellenangebote anderer Unternehmen an Beschäftigte versendet zu haben. Das Unternehmen wertete dieses Verhalten als schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Loyalitätspflicht und sprach die fristlose Kündigung aus.
Warum das Gericht die fristlose Kündigung für unwirksam hielt
Das LAG Düsseldorf kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist. Entscheidend war, dass dem Arbeitgeber kein ausreichender Nachweis gelang, dass der Manager vorsätzlich gegen die Interessen des Unternehmens gehandelt hatte.
Zwar betonte das Gericht, dass Führungskräfte eine besondere Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Personelle Entscheidungen dürfen grundsätzlich nicht bewusst gegen die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens getroffen werden. Unter bestimmten Umständen kann sogar die Genehmigung von Elternteilzeit-Anträgen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn gesetzliche Gründe für eine Ablehnung vorliegen.
Im konkreten Fall fehlten jedoch belastbare Beweise dafür, dass der Manager heimlich mit Mitarbeitern zusammengewirkt oder gezielt einen finanziellen Schaden verursachen wollte. Nach Auffassung der Richter konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorlag.
Für eine fristlose Kündigung reicht ein bloßer Verdacht in der Regel nicht aus. Arbeitgeber müssen die Vorwürfe sorgfältig belegen können. Da diese Hürde hier nicht überwunden wurde, erklärte das Gericht die Kündigung für unwirksam.
Fazit: Warum das Urteil für Arbeitnehmer wichtig ist
Die Entscheidung des LAG Düsseldorf zeigt, dass Gerichte bei einer fristlosen Kündigung genau prüfen, ob tatsächlich ein schwerwiegender Pflichtverstoß vorliegt. Selbst bei Führungskräften mit besonderen Loyalitätspflichten genügt nicht jede unternehmerisch umstrittene Entscheidung, um eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.
Für Arbeitnehmer ist das Urteil ein wichtiges Signal. Wer eine fristlose Kündigung erhält, sollte die Vorwürfe und deren rechtliche Grundlage genau prüfen. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass ein wichtiger Grund vorliegt und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Fehlt ein solcher Nachweis, kann eine Kündigung vor Gericht scheitern.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2025, Az. 4 SLa 539/24