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Entgeltfortzahlung bei Krankschreibung trotz Kündigung

Kündigung, Aufhebung & Arbeitszeugnis 18. Mai 2026
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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Stift liegen auf einem Kalender.

nmann77 / stock.adobe.com

Darf ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn eine Krankmeldung exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht? Ein aktuelles Urteil zeigt: So einfach ist das nicht. Erfahren Sie, warum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch in kritischen Situationen schützt und wann Zweifel gerechtfertigt sind. Das Urteil stärkt die Rechte von Arbeitnehmern deutlich.

Entgeltfortzahlung Krankmeldung Kündigung: Was ist passiert?

Ein Elektroniker kündigte sein Arbeitsverhältnis – allerdings mit einer zu kurzen Frist. Der Arbeitgeber bestand auf die längere tarifliche Kündigungsfrist. In dieser angespannten Situation eskalierte der Konflikt am Arbeitsplatz.

Kurz darauf meldete sich der Arbeitnehmer wegen starker Spannungskopfschmerzen krank. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) galt für zwei Wochen und schloss sich nahtlos an den verbleibenden Urlaubsanspruch an. Auffällig: Die Krankmeldung deckte exakt den Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist ab.

Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung. Sein Argument: Die zeitliche Passgenauigkeit sei verdächtig und spreche für eine mögliche vorgetäuschte Erkrankung. Der Arbeitnehmer klagte dagegen – erfolgreich.

Warum das Gericht die Entgeltfortzahlung bestätigt hat

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gab dem Arbeitnehmer recht: Die Entgeltfortzahlung steht ihm zu – trotz der auffälligen Umstände.

Das Gericht stellte klar, dass eine ärztliche Krankmeldung grundsätzlich einen hohen Beweiswert hat. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen die AU zunächst akzeptieren. Zweifel allein reichen nicht aus, um die Zahlung zu verweigern.

Nur wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die eine Erkrankung ernsthaft infrage stellen, darf der Arbeitgeber den Beweiswert erschüttern. Ein bloßer Verdacht – etwa weil die Krankmeldung genau bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht – genügt nicht.

Im vorliegenden Fall sprach sogar einiges für die Glaubwürdigkeit der Erkrankung:

  • Die Ärztin bestätigte nachvollziehbar die Diagnose starker Spannungskopfschmerzen.
  • Die Dauer der Krankschreibung wurde medizinisch begründet.
  • Es gab Vorerkrankungen mit ähnlichen Beschwerden.
  • Der Arbeitnehmer hatte nicht gezielt um eine bestimmte Dauer gebeten.

Damit blieb der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen – ein wichtiges Signal für Arbeitnehmer in der Kündigungsphase.

Fazit: Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist

Das Urteil zeigt deutlich: Arbeitnehmer sind auch in einer konfliktgeladenen Kündigungsphase nicht schutzlos. Eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt ein starkes Beweismittel.

Für Sie bedeutet das konkret: Wenn Sie krank sind, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung – selbst dann, wenn Ihre Kündigung bereits läuft. Arbeitgeber dürfen diese Leistung nicht einfach verweigern, nur weil ihnen der Zeitpunkt der Krankmeldung verdächtig erscheint.

Gleichzeitig macht das Urteil deutlich, wie wichtig ein sauberer und konfliktfreier Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis ist. Gerade bei Streitigkeiten können Unsicherheiten entstehen, die für beide Seiten belastend sind.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2025, 3 SLa 138/25

Tipp
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis möglichst stressfrei und rechtssicher beenden möchten, kann ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein. Anders als bei einer Kündigung legen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber alle Bedingungen fest – etwa das Beendigungsdatum, eine mögliche Abfindung oder offene Urlaubsansprüche. So vermeiden Sie Konflikte von vornherein. Mit dem Smartlaw-Aufhebungsvertrag erstellen Sie ein individuell angepasstes, rechtssicheres Dokument in kurzer Zeit – verständlich geführt und ohne juristische Vorkenntnisse. Das gibt Ihnen Sicherheit und sorgt für einen klar geregelten Abschluss Ihres Arbeitsverhältnisses.