Abmahnung eines Arbeitnehmers
- Abmahnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
- Als Vorstufe zur Kündigung
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- Abmahnung wegen Pflichtverstößen wie Verspätung, unentschuldigtem Fehlen oder Arbeitsverweigerung
- Abmahnung auch wegen Beleidigung oder Alkoholkonsums am Arbeitsplatz
- Abmahnung des Arbeitnehmers für alle Arten von Pflichtverletzungen
- DSGVO-konform
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Eine Abmahnung aussprechen
Möchte ein Arbeitgeber arbeitsvertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers nicht tolerieren, so kann er diesem gegenüber eine Abmahnung aussprechen. Der Arbeitnehmer wird damit an die künftige Einhaltung der Vertragspflichten erinnert. Zudem soll ihn die Abmahnung vor weiteren möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen - etwa vor einer (verhaltensbedingten) Kündigung - warnen. In der Regel bedarf es vor einer solchen Kündigung zumindest einer vorherigen Abmahnung.
Mit einer Abmahnung dokumentiert und missbilligt der Arbeitgeber pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Arbeitsrechtlich ist damit das Ziel verbunden, dem Arbeitnehmer vergangenes Fehlverhalten aufzuzeigen und ihn zu pflichtgemäßem Verhalten in der Zukunft anzuhalten. Überdies ist eine wirksame Abmahnung auch regelmäßig eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitnehmers im Fall des wiederholten Fehlverhaltens. Insoweit hat die Wirksamkeit der Abmahnung eine wichtige kündigungsrechtliche Bedeutung.
Wir bieten Ihnen eine Abmahnung, die Sie an die jeweilige Pflichtverletzung des Arbeitnehmers anpassen können und die als Grundlage einer späteren verhaltensbedingten Kündigung dienen kann, wenn der Arbeitnehmer das Fehlverhalten schuldhaft wiederholt.
Wir bieten wir Ihnen ebenfalls eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Darüber hinaus finden Sie bei uns ebenfalls Arbeitsverträge finden Sie hier.
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