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Online-AU kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Kündigung, Aufhebung & Arbeitszeugnis 13. April 2026
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Krankschreibung im Hintergrund und ein Handy

Wild Whiskers Media / stock.adobe.com

Eine Krankschreibung ohne Arztkontakt klingt bequem – doch sie kann erhebliche arbeitsrechtliche Risiken bergen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des LAG Hamm. Das Gericht entschied, dass eine ausschließlich online ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Beweiskraft hat. Für Arbeitnehmer kann dies im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung bedeuten.

Warum eine Online-Bescheinigung zum Problem werden kann

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gilt normalerweise als Beweis dafür, dass ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Im vorliegenden Fall hatte ein IT-Consultant jedoch eine AU über eine Internetplattform erworben – ohne jeglichen persönlichen Kontakt zu einem Arzt. Grundlage war lediglich ein online ausgefüllter Fragebogen, der Symptome und mögliche Medikamente abfragte.

Das Landesarbeitsgericht Hamm stellte klar: Eine solche Online-AU entspricht nicht den medizinischen Anforderungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Ohne Arztkontakt fehle es an einer echten medizinischen Prüfung. Daher besitzt die Bescheinigung keinen Beweiswert. Das bedeutet: Der Arbeitgeber darf die Behauptung der Arbeitsunfähigkeit anzweifeln – mit weitreichenden Folgen.

Fristlose Kündigung wegen Pflichtverstoß

Nachdem Zweifel an der Echtheit der Online-AU aufkamen, kündigte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter fristlos. Das LAG Hamm bestätigte, dass diese Online-AU Kündigung rechtmäßig war. Der Arbeitnehmer habe gegen seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB verstoßen, indem er eine Bescheinigung genutzt hat, die den Anschein einer fundierten ärztlichen Prüfung erwecken sollte.

Das Gericht wertete dies als erheblichen Vertrauensbruch. Eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen, weil das Verhalten des Arbeitnehmers das Vertrauensverhältnis unmittelbar und nachhaltig erschüttert habe. Selbst die Frage, ob der Arbeitnehmer tatsächlich krank war, spielte keine Rolle – entscheidend war allein, dass die vorgelegte Bescheinigung objektiv keinen Beweiswert hatte.

Fazit: Warum das Urteil für alle Arbeitnehmer wichtig ist

Die Entscheidung zeigt deutlich: Auch wenn digitale Lösungen zunehmend den Alltag erleichtern, stoßen sie im Arbeitsrecht an Grenzen. Wer eine AU ohne Arztkontakt nutzt, riskiert eine fristlose Online-AU Kündigung. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, ob ein genutzter Dienst wirklich eine rechtskonforme Krankschreibung ausstellt. Es geht nicht nur um Formalitäten – sondern um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und letztlich um die eigene berufliche Existenz.

LAG Hamm, Urteil vom 5.9.2025, 14 SLa 145/25 

Tipp
Tipp für Ihre rechtssichere Kündigung - Wenn Sie selbst vor der Entscheidung stehen, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, sollten Sie den Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung kennen. Während die ordentliche Kündigung die geltenden Kündigungsfristen berücksichtigt und meist ohne besonderen Grund möglich ist, setzt die außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund voraus, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Achten Sie immer darauf, dass Ihre Kündigung klar formuliert, rechtlich sauber aufgebaut und nachvollziehbar begründet ist, um spätere Konflikte zu vermeiden. Smartlaw unterstützt Sie dabei mit rechtssicheren Dokumenten: Erstellen Sie eine ordentliche Kündigung bequem online oder verfassen Sie eine außerordentliche Kündigung, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Mit Smartlaw erhalten Sie automatisch ein Dokument, das genau zu Ihrer Situation passt – rechtssicher, verständlich und sofort einsetzbar.