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Freistellungsklausel: pauschale Freistellung und Dienstwagenentzug unwirksam

Kündigung, Aufhebung & Arbeitszeugnis 17. Dezember 2025
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Ordner mit Aufschrift "Freistellung" liegt auf einem Tisch. Ein Kalender mit und ein Würfel mit deinem Paragrafen-Zeichen liegen auf dem Tisch.

MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam – und ein daran gekoppelter Dienstwagenentzug ist es ebenfalls. Der betroffene Arbeitnehmer erhielt eine Nutzungsentschädigung von 510 Euro pro Monat. Das stärkt Ihren Beschäftigungsanspruch bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Was hat das LAG Niedersachsen entschieden?

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen erklärte eine Freistellungsklausel für unwirksam, die den Arbeitgeber ohne weitere Voraussetzungen zur Freistellung während der Kündigungsfrist berechtigen sollte. Grundlage der Entscheidung ist §307 BGB (AGB-Kontrolle). Konsequenz: Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich ein Recht auf Beschäftigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses; eine pauschale Freistellung ohne sachlichen Grund verletzt dieses Recht. 

Weil im konkreten Fall zusätzlich der Dienstwagen mit privater Nutzung entzogen wurde, sprach das Gericht eine Nutzungsentschädigung von 510 brutto pro Monat für fünf Monate zu.

Beschäftigungsanspruch und Dienstwagen: Was bedeutet das für Sie?

Der Beschäftigungsanspruch schützt nicht nur Ihr Einkommen, sondern auch Ihre berufliche Teilhabe und Reputation. Arbeitgeber dürfen Sie nicht „automatisch“ bei oder nach einer Kündigung freistellen; erforderlich sind überwiegende schutzwürdige Interessen oder ein sachlicher Grund (z.B. Gefahr der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen). Fehlt das, bleibt die Freistellung rechtswidrig und mit ihr regelmäßig der Entzug des Dienstwagens. 

Praktisch heißt das: Finden Sie in Ihrem Vertrag Formulierungen zur „voraussetzungslosen“ Freistellung oder zum automatischen Dienstwagenentzug, ist eine Freistellungsklausel unwirksam – und Sie können Ansprüche (Beschäftigung oder Entschädigung) geltend machen.

Fazit: Warum das Urteil gerade für Sie wichtig ist

Das Urteil zeigt, wie wirksam Sie sich gegen pauschale Freistellungen und den Verlust geldwerter Vorteile (Dienstwagen) wehren können. Wer kündigt – oder gekündigt wird – behält grundsätzlich den Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung; Freistellung und Dienstwagenentzug brauchen konkrete Gründe und eine Interessenabwägung.

LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.5.2025, 5 SLa 249/25

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