Freistellungsklausel: pauschale Freistellung und Dienstwagenentzug unwirksam
Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam – und ein daran gekoppelter Dienstwagenentzug ist es ebenfalls. Der betroffene Arbeitnehmer erhielt eine Nutzungsentschädigung von 510 Euro pro Monat. Das stärkt Ihren Beschäftigungsanspruch bis zum Ende der Kündigungsfrist.
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