Kündigung in der Probezeit auch bei Schwerbehinderung
Darf ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Mitarbeiter in der Probezeit kündigen? Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu ein klares Urteil gefällt. Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz in den ersten sechs Monaten und auch das AGG ist nicht unbedingt betroffen.
Mehr lesen