Darf der Arbeitgeber die Hosenfarbe vorschreiben?
Dem Arbeitgeber steht ein Direktionsrecht hinsichtlich der Arbeitskleidung zu. Verweigert der Arbeitnehmer aus ästhetischen Gründen die vorgeschriebene rote Arbeitsschutzkleidung zu tragen, kann dies eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.
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