Urnenbestattung: Satzungsmäßige Ruhezeit von bloß zwei Jahren rechtmäßig
Die Ruhezeiten auf Friedhöfen werden in Gemeindesatzungen festgelegt und können sehr unterschiedlich sein. Insbesondere im Vergleich zwischen Erd- und Urnenbestattungen. Das verstößt nicht unbedingt gegen den postmortalen Würdeschutz. Mehr lesen