Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöhen Elterngeld nicht
Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben bei der Berechnung des Elterngeldes grundsätzlich unberücksichtigt, auch wenn die Sonderzahlungen nach einem vereinbarten Jahresgehalt berechnet werden. Sie stellen keine laufenden monatlichen Bezüge dar. Mehr lesen