Familie & Vorsorge
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22. Mai 2019
Künstliche Befruchtung: Kein Unterhaltsschaden beim unfreiwilligen Vater trotz gefälschter Unterschrift der Mutter
Wer nach einer Trennung von seiner Ex-Frau der künstlichen Befruchtung durch eine zuvor freiwillig geleistete Samenspende nicht widerspricht, muss für das Kind zahlen. Das gilt auch, wenn die Frau die Unterschrift des Mannes gefälscht hat.
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