Keine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung wegen Blitzschlag
Wird das Flugzeug unmittelbar vor Abflug von einem Blitz getroffen und muss deshalb repariert werden, haben Fluggäste trotz Flugverspätung keinen Ausgleichsanspruch. Bei Blitzschlag handelt es sich um einen "außergewöhnlichen Umstand". Mehr lesen