Entschädigung auch bei Flugverspätung auf Ersatzflügen?
Als Passagier haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug kurzfristig ausfällt und sich der angebotene Ersatzflug erheblich verspätet. Bezahlen muss die Fluggesellschaft, deren ursprünglicher Flug ausgefallen ist. Mehr lesen