Mieten & Wohnen
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26. März 2025
Mieter haftet nicht für Handwerkerkosten bei unbegründeter Fehlermeldung
Benachrichtigt der Mieter den Vermieter über einen Schmorgeruch, kann der Vermieter nicht vom Mieter die Kosten für einen Elektriker verlangen, der keinen Fehler feststellen konnte. Es ist Sache des Vermieters aufzuklären, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.
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