Ehevertrag: Versorgungsausgleich kann ausgeschlossen werden
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Was hat das Gericht entschieden?
Im Fall OLG Stuttgart stritten Eheleute über die Wirksamkeit ihres Ehevertrags. Darin hatten sie den Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt ausgeschlossen. Nach der Scheidung forderte die Frau den Versorgungsausgleich zurück – mit dem Argument, der Vertrag sei sittenwidrig. Das Gericht sah das anders: Ein Ehevertrag ist nur unwirksam, wenn er unter Ausnutzung einer Zwangslage oder mit verwerflicher Gesinnung geschlossen wurde. Hier lag weder eine wirtschaftliche Abhängigkeit noch eine Ausnutzung vor.
Unstreitig hatte der Ehemann von 2016 bis 2021 Ausgleichszahlungen von mindestens 94.000 Euro geleistet. Nach Verrechnung aller Ausgaben verblieb der Frau ein Restbetrag von rund 77.821 Euro, mit dem sie eine zusätzliche Altersvorsorge hätte aufbauen können. Das Gericht sah darin eine ausreichende Kompensation, sodass der Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht sittenwidrig war.
Warum ist ein Ehevertrag so wichtig?
Ein Ehevertrag regelt zentrale Punkte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge. Ohne klare Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Regelungen – oft mit unerwarteten Folgen. Wer selbstständig ist oder eine Praxis gründet, möchte häufig Risiken minimieren. Das Gericht betonte: Solche Vereinbarungen sind zulässig, solange beide Partner informiert sind und keine einseitige Benachteiligung vorliegt.
Fazit: Warum diese Entscheidung für Sie wichtig ist
Eheverträge sind wirksam, wenn sie fair gestaltet sind. Wer seine Altersvorsorge und finanzielle Sicherheit nicht dem Zufall überlassen möchte, sollte rechtzeitig handeln. Ein gut formulierter Vertrag schützt beide Seiten vor späteren Konflikten und schafft Klarheit – gerade bei unterschiedlichen Einkommensverhältnissen.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.6.2025, 11 UF 194/24
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