Eine Betreuerin darf sich nicht sittenwidrig das Erbe erschleichen
Schafft es eine Betreuerin ein Testament zu ihren Gunsten errichten zu lassen, heißt dies nicht, dass sie auch tatsächlich Erbin wird. Erschleicht sich die Betreuerin die Erbeinsetzung ist das Testament sittenwidrig und daher unwirksam. Die Betreuerin wird nicht Erbin.
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