Trennung und Scheidung: Vater ist zum Umgang mit seinen Kindern nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet
Getrennt lebende Eltern sind nicht nur zum Umgang mit den Kindern berechtigt, wenn diese beim anderen Elternteil leben. Sie sind auch zum Umgang verpflichtet. Das entspricht normalerweise dem Kindeswohl. Zeitmangel ist kein Argument. Mehr lesen