Scheidung: Keine grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bei Ehe mit Taugenichts
Führt der Versorgungsausgleich zu grob ungerechten Ergebnissen, kann das Familiengericht korrigierend eingreifen. Ausnahme: Der besser versorgte Ehepartner hat gewusst, auf was er sich einlässt.
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