Versorgungsausgleich: Keine unbillige Härte, wenn geringe Riester-Rente außen vor bleibt
Im Scheidungsfall werden die jeweiligen Altersversorgungen ausgeglichen. Aber nicht immer. Geringe Riester-Rentenansprüche eines Ehepartners können im Einzelfall unberücksichtigt bleiben, wenn der andere erheblich besser versorgt ist. Mehr lesen