Sozialleistungen: Alleinerziehende Mutter muss Kindsvater nennen
Alleinerziehende Mütter, die Grundsicherung beziehen, müssen den Kindsvater nennen. Schließlich bestehen gegen diesen Unterhaltsansprüche. Bei Verweigerung der Namensnennung droht die Kürzung der Sozialleistungen für das Kind. Mehr lesen