Direkt zum Inhalt

Online-Heirat mit Standesbeamten in Utah ist unwirksam

Familie & Vorsorge 18. Januar 2023
Image

fizkes / stock.adobe.com

Eine Eheschließung per Videokonferenz über die Webseite des US-Bundesstaates Utah ist in Deutschland unwirksam.

Per Videokonferenz mit einem Behördenmitarbeiter in Utah hatten sich ein türkischer Staatsangehöriger und eine bulgarische Staatsangehörige im Juni 2021 in Duisburg das Ja-Wort gegeben. Der türkische vermeintliche Ehemann stellte bei der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg einen Antrag auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und legte dafür die Heiratsurkunde des US-Bundesstaates Utah vor. Doch die Ausländerbehörde hat diesen Antrag abgelehnt. Daraufhin stellte er einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht, doch dieses lehnte seinen Antrag ebenfalls ab.

Selbst in Anwendung des Internationalen Privatrechts fehlt es nach Ansicht des VG an einer wirksamen Eheschließung, da bei der Abgabe des Eheversprechens beide Verlobte nicht im US-Bundesstaat Utah anwesend waren, sondern in Duisburg. In Anwendung des nationalen Rechts ergibt sich dies aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, der §§ 1310 Abs. 1, 1311 BGB, wonach die Eheschließung persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten geschlossen werden muss. Hier war die Eheschließung nicht bei persönlicher und gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten geschlossen worden.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15.2.2022, 7 L 122/22