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Wertpapierdepot für Kinder: Müssen Eltern nach einer Trennung weiter einzahlen?

Familie & Vorsorge 29. April 2026
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Euroscheine und Münzen. Im Hintergrund eine Aktienkurve oder die Kurve eines Wertpapierdepots.

v.poth / stock.adobe.com

Viele Eltern legen früh ein Wertpapierdepot für ihr Kind an, um langfristig Vermögen aufzubauen. Doch was passiert mit der Sparvereinbarung, wenn sich die Eltern trennen? Ein aktueller Beschluss des OLG Koblenz zeigt, dass solche Absprachen rechtlich weniger bindend sein können als gedacht.

Wertpapierdepot für Kinder: Der Streitfall vor Gericht

Ein getrennt lebendes Elternpaar hatte im Jahr 2020 ein Wertpapierdepot für Kinder eingerichtet. Vereinbart wurde, dass die Mutter monatlich 250 Euro in einen Aktienfonds für die gemeinsame Tochter einzahlt. Die Einzahlungen erfolgten zunächst wie geplant – auch noch nach der Trennung des Paares. Im Jahr 2024 stellte die Mutter die Einzahlungen jedoch ein.

Der Vater war damit nicht einverstanden und beantragte beim Familiengericht, seine frühere Partnerin zur Fortführung der Zahlungen zu verpflichten. Er argumentierte, es handele sich um einen sogenannten „Vertrag zugunsten Dritter“. Das bedeutet, dass ein Vertrag zwischen zwei Personen abgeschlossen wird, der einer dritten Person – hier der Tochter – einen Vorteil verschafft. Solche Verträge können grundsätzlich bindend sein. Das Familiengericht wies den Antrag dennoch zurück.

Warum das OLG Koblenz keine Zahlungspflicht sah

Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte die Entscheidung. Dabei stellte das Gericht klar: Selbst wenn ein Vertrag zugunsten der Tochter angenommen würde, könne nur sie selbst Rechte daraus geltend machen – nicht der Vater. Da der Antrag jedoch vom Vater kam, blieb nur zu prüfen, ob er eigene Ansprüche gegen die Mutter hatte.

Diese sah das Gericht nicht. Es fehlte insbesondere an einer klaren zeitlichen Verpflichtung. Die Mutter hatte weder zugesagt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch bis zur Ansparung eines bestimmten Betrags einzuzahlen. Außerdem sei nicht davon auszugehen, dass sie sich unabhängig vom Bestand der Ehe dauerhaft binden wollte. Nach dem Scheitern der Beziehung durfte sie die Vereinbarung beenden.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Wertpapierdepot für Kinder war bei der Bank nicht als unkündbares oder festes Sparmodell ausgestaltet. Die Mutter war zudem die finanziell schwächere Partei, während der Vater keine Gegenleistung erbracht hatte. Eine einseitige dauerhafte Belastung hielt das Gericht daher für unzumutbar.

Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit – auch für Sie

Der Beschluss des OLG Koblenz macht deutlich, dass ein Wertpapierdepot für Kinder allein noch keine dauerhafte Zahlungsverpflichtung begründet. Ohne eindeutige vertragliche Regelungen können Einzahlungen grundsätzlich beendet werden – insbesondere nach einer Trennung. Für Eltern bedeutet das: Wer langfristig planen möchte, sollte Vereinbarungen klar, nachvollziehbar und rechtlich belastbar gestalten. Andernfalls besteht das Risiko, dass gut gemeinte Absprachen im Konfliktfall keinen Bestand haben.

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.2.2025, 7 UF 567/24

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