Direkt zum Inhalt

Anscheinsvollmacht bei Onlinekäufen: Was Eltern unbedingt wissen sollten

Familie & Vorsorge 8. April 2026
Image
Kleines Mädchen sitzt vor einem Laptop und freut sich.

LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com

Ein aktuelles Urteil zeigt, welche weitreichenden Folgen es haben kann, wenn Kinder Zugang zu Geräten mit aktivem Nutzerkonto und hinterlegten Zahlungsdaten haben. Auch unbemerkte In-App-Käufe können nachträglich teuer werden. Das Gericht entschied zugunsten des Plattformbetreibers und gegen den Vater.

Was hinter der Anscheinsvollmacht bei Onlinekäufen steckt

Das Landgericht Karlsruhe hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein fünfjähriger Junge über einen Zeitraum von fast zwei Jahrenmehr als 1.200 digitale Käufe über das Google-Playstore-Konto seines Vaters tätigte. Die Kosten summierten sich auf rund € 33.748,–. Das Tablet war ein altes Arbeitsgerät und weiterhin mit dem Google-Konto des Vaters verknüpft, einschließlich der darin gespeicherten Kreditkarte.

Der Vater bemerkte die Abbuchungen erst viel später und verlangte den Gesamtbetrag zurück. Er argumentierte, er habe die Käufe niemals autorisiert und sei daher nicht verpflichtet, zu zahlen. Doch das Gericht sah das anders und stellte auf die sogenannte Anscheinsvollmacht bei Onlinekäufen ab.

Unter einer Anscheinsvollmacht versteht man rechtlich einen „Rechtsschein“, der entsteht, wenn eine Person den Eindruck erweckt, jemand anderes dürfe in ihrem Namen handeln. Im digitalen Alltag bedeutet das: Wenn Sie ein Gerät mit aktivem Konto, App-Store-Zugang und hinterlegten Zahlungsdaten weitergeben, wirkt es so, als seien darüber ausgeführte Transaktionen von Ihnen gewollt.

Warum Eltern für Kinderkäufe haften können

Das Landgericht Karlsruhe entschied, dass der Vater die Käufe seines Kindes gegen sich gelten lassen muss. Begründung: Er habe durch sein Verhalten den äußeren Anschein einer Berechtigung geschaffen. Die Kombination aus aktivem Nutzerkonto, gespeicherter Kreditkarte und fehlender Sicherungsmaßnahmen wie Passwortsperren sei ausreichend, um eine Anscheinsvollmacht bei Onlinekäufen anzunehmen.

Weil der Plattformbetreiber darauf vertrauen durfte, dass der Kontoinhaber die Nutzung kontrolliert, haftet dieser für sämtliche Transaktionen. Das Gericht stellte außerdem klar, dass der Vater die Nutzung hätte erkennen und verhindern können – etwa durch regelmäßige Kontrolle seiner Kreditkartenabrechnungen oder durch technische Schutzmaßnahmen.

Diese Entscheidung zeigt deutlich: Wer ein Gerät ohne Schutzmechanismen weitergibt, läuft Gefahr, für alle darüber getätigten Kaufhandlungen einstehen zu müssen – selbst wenn diese unbemerkt und unerwünscht erfolgen.

Fazit: Warum das Urteil auch für Sie wichtig ist

Der Fall verdeutlicht, wie schnell digitale Alltagsroutine rechtliche Folgen auslösen kann. Eine Anscheinsvollmacht bei Onlinekäufen kann entstehen, ohne dass Sie bewusst eine Erlaubnis erteilen. Schon das Bereitstellen eines Geräts mit aktivem Konto genügt. Deshalb sollten Sie jedes digitale Endgerät sorgfältig absichern und Zahlungsdaten nur dort speichern, wo es wirklich notwendig ist. Das schützt nicht nur vor hohen Schäden, sondern vermeidet auch langwierige Streitigkeiten.

LG Karlsruhe, Urteil vom 24.9.2025, 2 O 64/23 

Tipp
Mit den richtigen Vollmachten rechtlich sicher handeln 
Im Alltag ist es wichtig, rechtlich gut abgesichert zu sein – besonders dort, wo andere für Sie handeln könnten. Eine klare Vollmacht schützt vor Missverständnissen und schafft Rechtssicherheit. Das gilt zum Beispiel für eine Bankvollmacht, mit der Sie einer Person erlauben, Ihre Bankgeschäfte zu erledigen, etwa im Krankheits- oder Urlaubsfall. Ebenso sinnvoll ist eine Postvollmacht, damit vertraute Personen Ihre Sendungen entgegennehmen oder Ihren Schriftverkehr verwalten können, wenn Sie selbst verhindert sind. Beide Vollmachten können jederzeit widerrufen werden, falls sich Ihre Lebenssituation ändert oder Sie die Bevollmächtigung nicht mehr wünschen. Mit Smartlaw erstellen Sie sowohl eine maßgeschneiderte Vollmacht als auch deren rechtssicheren Widerruf – schnell, einfach und ohne juristische Vorkenntnisse.