Lohnausgleich bei fehlenden Kita-Platz?
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Fehlender Kita-Platz und Lohnausfall: Der Hintergrund des Urteils
Im entschiedenen Fall hatte eine Mutter ihr Kind rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde für einen Kita-Platz angemeldet. Dennoch stellte die Gemeinde den Betreuungsplatz erst verspätet zur Verfügung. In der Zwischenzeit verlängerte die Mutter ihre Elternzeit und betreute ihr Kind selbst. Dadurch entstand ihr ein finanzieller Nachteil, da sie kein Arbeitsentgelt erhielt.
Die Mutter argumentierte, dass sie ohne den fehlenden Betreuungsplatz ihre Berufstätigkeit wie geplant fortgesetzt hätte. Zusätzlich verwies sie darauf, dass sie nach der ursprünglichen Elternzeit noch eine Eingewöhnungszeit für ihr Kind benötigt hätte. Deshalb verlangte sie von der Gemeinde Ersatz für den gesamten Lohnausfall, der durch die verlängerte Elternzeit entstanden war.
Entscheidung des Gerichts: Anspruch ja, aber nur begrenzt
Das Landgericht Frankenthal stellte klar: Ein fehlender Kita-Platz kann grundsätzlich zu einem Anspruch auf Lohnausfall führen. Meldet ein Elternteil sein Kind rechtzeitig an und stellt die Gemeinde dennoch keinen Betreuungsplatz bereit, muss sie den dadurch entstehenden Verdienstausfall ersetzen.
Allerdings begrenzte das Gericht den Anspruch zeitlich. Der Lohnausfall ist nur bis zu dem Tag zu ersetzen, an dem der Kita-Platz tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Insbesondere gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Gemeinde auch Zeiten der Eingewöhnung finanziell ausgleicht.
Das Gericht verwies darauf, dass weder das Sozialrecht noch andere gesetzliche Vorschriften einen Anspruch auf eine zusätzliche Eingewöhnungszeit begründen. Kosten oder Verdienstausfälle, die erst nach Bereitstellung des Kita-Platzes entstehen, müssen daher nicht ersetzt werden. Der Ersatz des Lohnausfalls bei fehlenden Kita-Platz ist somit zwar anerkannt, aber klar begrenzt.
Fazit: Warum die Entscheidung für Eltern besonders wichtig ist
Das Urteil schafft Klarheit für Eltern, die wegen eines fehlenden Kita-Platzes einen Lohnausfall erleiden. Es stärkt die Rechte von Familien gegenüber Gemeinden, setzt aber zugleich klare Grenzen. Für Eltern bedeutet das: Wer rechtzeitig plant und seine Anmeldung nachweisen kann, hat gute Chancen auf Entschädigung – allerdings nur bis zur tatsächlichen Bereitstellung des Betreuungsplatzes. Umso wichtiger ist es, die eigenen Ansprüche und Fristen genau zu kennen und rechtzeitig zu handeln.
LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 4.12.2025, 3 O 148/25