Heimbetreiber muss demente Bewohner vor sich selbst schützen
Demente Heimbewohner sind oft noch mobil, aber auch unruhig. Deshalb besteht die Gefahr einer Selbstgefährdung. Dies müssen Heimbetreiber bei der Sicherung ihrer Patienten berücksichtigen. Andernfalls haften sie für Unfälle. So der BGH.
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