Kindesunterhalt: Keine Kostenbeteiligung des Vaters an den Hortkosten bei berufstätiger Mutter
Bei getrenntlebenden Eltern muss sich der Vater an zusätzlichen Kinderbetreuungskosten nur beteiligen, wenn das Pädagogische der Betreuung im Vordergrund steht. Geht es hauptsächlich um die Berufstätigkeit der Mutter, besteht kein Anspruch.
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