Kindesunterhalt: Kein Anspruch auf private Krankenversicherung bei beitragsfreier Mitversicherung
Unterhaltspflichtige Eltern müssen bei Bedarf für die private Krankenversicherung des Kindes aufkommen. Das brauchen sie aber nicht, wenn die Möglichkeit zur beitragsfreien Mitversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
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