Kein elterliches Aufsichtsverschulden, wenn Rennradler wegen eines radelnden Kleinkindes stürzt
Rennradler sind bekanntlich flott unterwegs, manchmal zu flott. Treffen sie auf radelnde Kleinkinder müssen sie abbremsen. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Aufsichtspflicht der Eltern tritt hier in den Hintergrund. Mehr lesen