Trennung: Ausgezogener Ehepartner muss vorübergehend noch Miete mitbezahlen
Zieht ein Ehepartner aus, muss er noch sich zur Hälfte an der Miete beteiligen, wenn der andere auch ausziehen will. Der zunächst verbleibende Ehepartner muss sich aber die ersparten Aufwendungen für eine andere Wohnung anrechnen lassen.
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