Sparkasse kann bei vorliegender Vorsorgevollmacht nicht auf Bankvollmacht bestehen
Wer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, kann einer Person seines Vertrauens eine umfassende Vollmacht erteilen. Die muss grundsätzlich auch für Kontoverfügungen reichen. Eine Bankvollmacht ist nicht nötig.
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