Volljährigenunterhalt im Einzelfall auch nach mehreren Ausbildungsabbrüchen
Grundsätzlich sind Eltern zur finanziellen Unterstützung nur einer Berufsausbildung des Kindes verpflichtet. Bei besonders schwierigen Familienverhältnissen kann es von diesem Grundsatz eine Ausnahme geben. Auch nach mehreren Abbrüchen.
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