Kurze Ehedauer: keine Witwenrente bei vermuteter Versorgungsehe
Eine Ehe ein Jahr bestanden haben, um einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente auszulösen. Das soll sogenannte Versorgungsehen verhindern. Ausnahmen sind möglich, aber nicht bei einem zuvor langjährigen Zusammenleben ohne Trauschein.
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