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Trennung und Scheidung: Anwesenheit von Hunden spricht nicht gegen Umgangsrecht mit dem Kind

Familie & Vorsorge 15. Februar 2021
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nuzza11 / stock.adobe.com

Hält der von seiner Familie getrennt lebende Vater einige Hunde, steht das dem Umgang mit Kindern bei Besuchen nicht entgegen. Jedenfalls bei Hunderassen, von denen keine Gefahr ausgeht, und bei entsprechender elterlicher Aufsicht.

Ein unverheiratetes Elternpaar eines im Februar 2019 geborenen Kindes hatte sich im Dezember 2019 getrennt. Der Vater beantragte daraufhin eine Umgangsregelung mit dem Kind einschließlich Übernachtungen am Wochenende. Er lebt mit seiner neuen Lebensgefährtin und insgesamt sieben Hunden (darunter fünf Huskys und einem Labrador) zusammen und betreibt Schlittensport. Die Kindsmutter lehnte das ab. Sie hatte Bedenken, dass das Kind nicht mit mehr als zwei Hunden gleichzeitig im Kontakt kommt und die anderen in dieser Zeit im Zwinger gehalten werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem Vater teilweise recht.  Es reiche, wenn der Vater sicherstelle, dass das Kind während des Umgangs in Gegenwart von einem oder mehreren im Haushalt lebenden Hund(en) nicht unbeaufsichtigt ist. Es handele sich zwar um eine Vielzahl von Hunden, die während des Umgangs zugegen sein könnten. Die anwesenden Hunderassen seien jedoch für sich genommen als ungefährlich einzustufen. Hinzu kam für das Gericht, dass der Vater und seine Lebensgefährtin sich dem Hundesport zugewendet hatten. Es sei daher von einem regelmäßigen Training und Grundgehorsam bei den Tieren auszugehen.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.10.2020, 1 UF 170/20