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Sorgerecht: EU- Flugreise mit den Kindern müssen beide Elternteile absegnen

Familie & Vorsorge 1. Oktober 2020
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Daniel Jędzura / stock.adobe.com

Die Flugreise eines getrennt lebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern ins EU-Ausland bedarf während der Corona-Pandemie der Zustimmung beider Elternteile. Können sie sich nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden.

Ein getrennt lebendes Elternpaar konnte sich nicht einigen. Die Mutter hatte in den Sommerferien eine Flugreise nach Mallorca mit den beiden gemeinsamen Kindern gebucht. Der Vater war damit wegen der Corona-Pandemie nicht einverstanden. Das Oberlandesgericht Braunschweig gab dem Mann recht. Über Auslandsreisen, auch mit dem Flugzeug, kann zwar grundsätzlich der jeweils betreuende Elternteil allein entscheiden. Aber nicht während der Corona-Pandemie.

Selbst wenn keine konkrete Reisewarnung für das Urlaubsziel bestehe, würde die Ausbreitung von COVID-19 weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Hinzu komme, dass nach wie vor die Lockerungen der Beschränkungen nur auf Probe erfolgt seien und nicht sicher sei, dass der gebuchte Rückflug gewährleistet ist. Wenn es erneut zu staatlich notwendigen Reaktionen auf Ausbrüche des Virus komme, bestehe die Gefahr längerer Quarantänen oder eines Festsitzens im Ausland. Das könne zu einer erheblichen Belastung für Kinder werden.

Zudem gebe es weiterhin Unsicherheiten über die Infektionswege des Coronavirus. Deshalb sei nicht geklärt, welche konkrete, gegebenenfalls erhöhte Ansteckungsgefahr im Zusammenhang mit Flugreisen bestehen würden. Eine Flugreise ins Ausland müsse daher durch beide sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam entschieden werden.

OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.7.2020, 2 UF 88/20