Hausverwalter haftet für unberechtigte Zahlungen der Eigentümergemeinschaft
Wer die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft übernimmt, trägt eine große Verantwortung. Das zeigt ein des Bundesgerichtshofs aus diesem Jahr. Demnach kann ein Hausverwalter auch dann für Schäden haften, wenn seine Bestellung bereits abgelaufen ist und er dennoch weiter für die Gemeinschaft handelt.
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