Tiefgaragenstellplatz mangelhaft: Kaufpreisminderung?
Ein Stellplatz in der Tiefgarage muss ohne außergewöhnliches Rangieren nutzbar sein – das entschied das Kammergericht Berlin. Käufer einer Eigentumswohnung konnten ihren Tiefgaragenstellplatz nur mit viel Geschick erreichen und klagten erfolgreich. Das Urteil zeigt, welche Anforderungen an Stellplätze gestellt werden dürfen. Für Käufer kann das bares Geld bedeuten.
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