Wohngebäudeversicherung: Versehentlich Herdplatte ein- statt ausgeschaltet
Wird ein Brandschaden verursacht, weil eine Herdplatte versehentlich ein- statt eine andere ausgeschalten wurde, darf die Wohngebäudeversicherung ihre Leistung wegen grober Fahrlässigkeit um 25 % kürzen.
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