Waldspaziergang: Klettern auf Holzpolter auf eigene Gefahr
Wer einen Holzpolter besteigt und verletzt wird, weil Holzstämme infolge des Besteigens verrutschen bzw. ins Rollen kommen, handelt auf eigene Gefahr. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet hierfür grundsätzlich nicht. Mehr lesen