Erschließungsbeiträge dürfen nicht ewig erhoben werden
Eine Landesvorschrift, die Erschließungsbeiträge nach Fertigstellung zeitlich unbegrenzt erhebt, verstößt gegen das Gebot der Belastungsklarheit. Ein Grundstückseigentümer darf nicht endlos an den Baukosten einer Straße beteiligt werden. Mehr lesen