Lebensäußerungen durch Heimbewohner müssen Anwohner akzeptieren
Die Nachbarn eines Pflegeheims müssen Lebensäußerungen von kranken und behinderten Bewohner als sozialadäquat hinnehmen. Die monierte »Geräuschkulisse« widerspricht nicht dem baurechtlichen Rücksichtsnahmegebot. Mehr lesen