Nachbarschaftsstreit um Abzweigung eines Regenfallrohrs
Ein Regenfallrohr darf im öffentlichen Luftraum angebracht werden. Geringfügige Zugangsbeeinträchtigungen zu seinem Grundstück muss ein Nachbar dabei dulden. Veränderungen an seinem eigenen Regenfallrohr muss er jedoch nicht akzeptieren.
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