WEG: Kein Gewächshaus auf Dachterrasse ohne Zustimmung
Auch wenn es nicht am Gebäude befestigt ist, stellt ein Gewächshaus auf einer Dachterrasse in der Regel eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Somit bedarf es der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. Mehr lesen